David gegen Goliath im Kaffeekrieg
Das mittelständische Unternehmen Kaffee Partner aus Wallenhorst hat gegen den Branchenriesen Melitta einen Punktsieg errungen: In der Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg am 7. Januar fanden die Richter den vom Filtertüten-Konzern beanstandeten Werbespot mit Komikerin Mirja Boes durchaus lustig und ganz und gar nicht imageschädigend, wie Kaffee-Partner-Marketingleiter Michael Wiese berichtet.
![]() Den Kaffee auf hatte Melitta wegen dieser Szene im Werbespot der Wallenhorster Firma Kaffee Partner.
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Melitta-Pressesprecherin Dr. Annette Kahre war gestern nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
Melittas Anwälte wollten die Verbreitung des 19-Sekunden-Videospots verbieten lassen. Denn der Konzern sieht durch die Sequenz, in der Mirja Boes eine Sekretärin mimt, die angesichts einer tropfenden, gebrauchten Filtertüte die Nase rümpft, die Filtertüte an sich und insbesondere die Produkte des Konzerns verunglimpft. „Melitta will wohl den Spaß aus der Werbung filtern“, so der Kommentar von Michael Wiese.
Dabei war es gar keine Melitta-Tüte, die für den Spot verwendet wurde. Und der sollte lediglich darstellen, dass eine Sekretärin zum herkömmlichen Kaffeekochen wesentlich länger braucht als die Frischbrühautomaten der Wallenhorster Firma. „Die Richter hatten ihre Freude an dem Werbespot und fanden ihn keineswegs herabsetzend. Weder für die Filtertüte noch für Melitta als Unternehmen“, so Kaffee Partner.
Lediglich den am Bildrand mitlaufenden Lohnkostenzähler habe das Gericht als „irreführend“ moniert, weil er bei 3,20 Euro stehen bleibt, obwohl noch nicht einmal neues Kaffeemehl eingefüllt war. Nur deshalb, so die Interpretion der Kaffee-Partner-Anwälte, sei die von Melitta erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt worden.
Im Kampf gegen Goliath fühlt sich David jetzt bestätigt: Den Spot hat Kaffee Partner gestern Nachmittag wieder auf seine Homepage gestellt. Ohne Lohnkostenzähler, aber mit Mirja Boes. Und einer Filtertüte in der Nebenrolle.
Und eins ist sicher: Seit „Kalle“ in einem Werbefilm der taz die Bildzeitung mit höchstrichterlicher Genehmigung vom BGH veräppeln durfte, ist eigentlich klar, dass Spaß in der Werbung erlaubt ist, auch und gerade wenn sie vergleichend ist.
Melittas Anwälte wollten die Verbreitung des 19-Sekunden-Videospots verbieten lassen. Denn der Konzern sieht durch die Sequenz, in der Mirja Boes eine Sekretärin mimt, die angesichts einer tropfenden, gebrauchten Filtertüte die Nase rümpft, die Filtertüte an sich und insbesondere die Produkte des Konzerns verunglimpft. „Melitta will wohl den Spaß aus der Werbung filtern“, so der Kommentar von Michael Wiese.
Dabei war es gar keine Melitta-Tüte, die für den Spot verwendet wurde. Und der sollte lediglich darstellen, dass eine Sekretärin zum herkömmlichen Kaffeekochen wesentlich länger braucht als die Frischbrühautomaten der Wallenhorster Firma. „Die Richter hatten ihre Freude an dem Werbespot und fanden ihn keineswegs herabsetzend. Weder für die Filtertüte noch für Melitta als Unternehmen“, so Kaffee Partner.
Lediglich den am Bildrand mitlaufenden Lohnkostenzähler habe das Gericht als „irreführend“ moniert, weil er bei 3,20 Euro stehen bleibt, obwohl noch nicht einmal neues Kaffeemehl eingefüllt war. Nur deshalb, so die Interpretion der Kaffee-Partner-Anwälte, sei die von Melitta erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt worden.
Im Kampf gegen Goliath fühlt sich David jetzt bestätigt: Den Spot hat Kaffee Partner gestern Nachmittag wieder auf seine Homepage gestellt. Ohne Lohnkostenzähler, aber mit Mirja Boes. Und einer Filtertüte in der Nebenrolle.
Und eins ist sicher: Seit „Kalle“ in einem Werbefilm der taz die Bildzeitung mit höchstrichterlicher Genehmigung vom BGH veräppeln durfte, ist eigentlich klar, dass Spaß in der Werbung erlaubt ist, auch und gerade wenn sie vergleichend ist.
(Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung, Dienstag 19. Januar 2010)





