Wissen • 28. Oktober 2022 • 3 Min. Lesezeit
Was ist die Kaffeesteuer?
Das Kaffeesteuergesetz regelt die Erhebung der Kaffeesteuer. In diesem Artikel erfahren Sie mehr dazu.
Wichtige Fakten zur Kaffeesteuer:
- Der Staat erhebt pro Kilogramm Röstkaffee 2,19 Euro und pro Kilogramm löslichem Kaffee 4,78 Euro. (Stand: Oktober 2022)
- Steuern werden auch auf kaffeehaltige Waren fällig.
- Die Kaffeesteuer ist korrekt abzuführen. Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze.
- Sie wird fällig, sobald die Ware zum Verbrauch in den Wirtschaftskreislauf eintritt.
Wie hoch ist die Kaffeesteuer?
Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, geregelt im Kaffeesteuergesetzt und der Kaffeesteuerverordnung. Deutschland erhebt als einer der wenigen europäischen Staaten Steuern auf Kaffee.
Die Kaffeesteuer beträgt derzeit 2,19 Euro pro Kilogramm Röstkaffee (Stand: Oktober 2022). Die Steuer für löslichen Kaffee fällt mit 4,78 Euro pro Kilogramm etwas höher aus.
Handelt es sich um eine Mischvariante der beiden Sorten, bestimmt sich der Steuersatz nach den jeweiligen Anteilen.
Auch kaffeehaltige Waren werden besteuert. Der Steuersatz setzt sich zusammen aus der Art und Menge des enthaltenen Röstkaffees oder löslichen Kaffees.
Rohkaffee, also noch nicht verarbeitete Kaffeebohnen, ist nicht steuerpflichtig.
Wer muss die Kaffeesteuer zahlen?
Bei einer Verbrauchssteuer wird der Verbrauch einer Ware belastet. So fällt die Steuer in dem Land an, in dem es auch verbraucht wird. Die Verantwortung zur Entrichtung der Kaffeesteuer liegt bei Herstellern und Händlern, die den Röstkaffee zum Verbrauch in den deutschen Wirtschaftskreislauf bringen. Sie geben die Steuer aber an den Endverbraucher weitergeben.
Bei Kaffeebestellungen aus dem Ausland, die zum Beispiel über das Internet getätigt wurden, gilt es aufzupassen. Nicht alle ausländischen Händler, die nach Deutschland versenden, entrichten die Steuer auch. Es empfiehlt sich beim Verkäufer nachzufragen, ansonsten könnten Sie als Endverbraucher für die Nachentrichtung gerade stehen.
Wann wird die Kaffeesteuer erhoben?
Es gibt keine Geringfügigkeitsgrenze für die Abgabe kleinerer Mengen. Die Kaffeesteuer ist korrekt abzuführen. So fällt die Kaffeesteuer bereits ab einem Gramm verkauften Kaffee an. Verbraucher, die in Deutschland kaufen, müssen sich niemals um die Kaffeesteuer kümmern. Die Einfuhr von Kaffee zum persönlichen Gebrauch ist innerhalb der EU steuerfrei. EU-Bürger dürfen bis zu zehn Kilogramm Kaffee pro Person einführen. Allerdings nur, wenn die Ware persönlich im Ausland erworben wurde.
Wie lange existiert die Kaffeesteuer?
Die Geschichte der Kaffeesteuer begann im 17. Jahrhundert. Der deutsche Staat bemerkte einen rasanten Anstieg des Kaffeekonsums und beschloss daraufhin eine Kaffeesteuer. Die aktuelle Kaffeesteuer fußt auf einer Verbrauchssteuer, die im Sommer 1948 durch die Briten und Amerikaner eingeführt wurde. Wenngleich die Einnahmen ursprünglich an die Besatzer gingen, führen die Bundesbürger sie heutzutage an die Bundesregierung ab. Der immense Kaffeekonsum führt dazu, dass der deutsche Fiskus von erheblichen Steuereinnahmen profitiert.
Wie ist der Zoll auf Kaffee geregelt?
In der EU wird seit einigen Jahren kein Zoll mehr auf koffeinhaltigen Rohkaffee erhoben. Sobald Rohkaffee entkoffeiniert ist, gilt ein Zollsatz von 8,3 Prozent. Der Zoll für koffeinhaltige Röstkaffees beträgt 7,5 Prozent, der für entkoffeinierten Röstkaffee 9,0 Prozent. Für Essenzen, Konzentrate und Auszüge aus Kaffee gilt ein Satz von 9,0 Prozent. Es lohnt sich dennoch die Einfuhrzölle nachzuschlagen, da Handelsabkommen zwischen der EU und Exportländern den Zollsatz beeinflussen können.
Hat Kaffee 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer?
Eine wichtiger Punkt für Verbraucher, die den gebrühten Kaffee weiterverkaufen, ist die Frage nach der Mehrwertsteuer. Frisch zubereitete Kaffeegetränke, die weniger als 75 % Milchanteil besitzen, sind mit 19 % Regelsteuersatz zu versteuern. Das heißt, schwarzer Kaffee oder Kaffee mit wenig Milch. Kaffeespezialität, wie Cappuccino oder Latte macchiato, die einen hohen Anteil an Milch besitzen, dürfen mit 7 % versteuert werden.